DICHTheitSprüfungen

bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!

Im November 2013 wurde die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und somit rechtskräftig. Der seinerzeit gültige §61a LWG NRW wurde ersatzlos gestrichen!

 

Der Gesetzgeber nimmt mit dieser Selbstüberwachungsverordnung die Eigentümer von Altbauten in Wasserschutz-/Wassergewinnungsgebieten in die Pflicht, innerhalb verbindlicher Fristvorgaben ihre Abwasserrohre überprüfen zu lassen. Die Gemeinde kann jedoch unabhängig hiervon, von ihrer Satzungsermächtigung Gebrauch machen und einen Grundstückseigentümer zur Prüfung auffordern, auch wenn keine landesweiten Fristen vorgegeben sind.

 

Unsere sachkundigen Mitarbeiter führen diese Prüfungen sowohl für bestehende Leitungen in Altbauten (Zustands- und Funktionsprüfung gem. DIN 1986.30), als auch für Neubauten bzw. neu verlegte Leitungen (Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1610 mit Luft- und/oder Wasserdruck) nach Stand der Technik durch.

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 (NEUBAU/NEU VERLEGTE LEITUNGEN)

Druckprüfkoffer / © Rohrreinigung Klaus Jeroschewski GmbH
Druckprüfkoffer / © Rohrreinigung Klaus Jeroschewski GmbH
  • Dichtheitsprüfungen mit Luft- oder Wasser-druck sind erforderlich, damit keine ungeklärten Abwässer aus dem Kanal im Erdreich versickern und das Grundwasser verunreinigen.

    Für die Abnahme von Neubauten und neu verlegten Leitungen ist die Prüfung nach DIN EN 1610 ebenfalls vorgeschrieben.

Zustands- und Funktionsprüfung nach DIN 1986.30 (bestehende Objekte)

© Fotos und Produkte der Firma Kummert GmbH
© Fotos und Produkte der Firma Kummert GmbH
  • Für bestehende Objekte (Altbauten, alte/ bestehende Leitungen) kann durch unsere sachkundigen Mitarbeiter eine Sichtprüfung nach DIN 1986.30 mittels TV-Anlage durch-geführt werden.

    Hierbei werden etwaige Schäden nach offiziellem Schadensreferenzkatalog einge-ordnet und protokolliert.



Offizieller Sachkundenachweis unserer Mitarbeiter

Eine Aufstellung der sachkundigen Mitarbeiter kann im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden:
Sachkundige Mitarbeiter

 

Wichtiger Hinweis für alle Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer sollten sich am Tag der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen den mit der Ausführung beauftragten Sachkundigen in der aktuellen Landesliste anzeigen lassen, da gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) Sachkundigen die Sachkunde unter bestimmten Voraussetzungen auch aberkannt werden kann! Kommunen sind gesetzlich gehalten nur Prüfbescheinigungen von anerkannten Sachkundigen zu akzeptieren, die am Tag der Prüfung in der Landesliste gelistet bzw. der Öffentlichkeit angezeigt werden.

(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)