Eine Aufstellung der sachkundigen Mitarbeiter kann im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden:
Sachkundige Mitarbeiter
Wichtiger Hinweis für alle Grundstückseigentümer
Grundstückseigentümer sollten sich am Tag der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen den mit der Ausführung beauftragten Sachkundigen in der aktuellen Landesliste anzeigen lassen, da gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser(SüwVO Abw) Sachkundigen die Sachkunde unter bestimmten Voraussetzungen auch aberkannt werden kann! Kommunen sind gesetzlich gehalten nur Prüfbescheinigungen von anerkannten Sachkundigen zu akzeptieren, die am Tag der Prüfung in der Landesliste gelistet bzw. der Öffentlichkeit angezeigt werden.
(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
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