Wenn bei einer TV-Untersuchung oder bei einer Zustands- und Funktionsprüfung Schäden in einer Leitung festgestellt wurden, konnten diese früher nur in offener Bauweise, d. h. durch Austausch/Neuverlegung der Leitung repariert werden. Im schlimmsten Fall, musste die Leitung sogar kostenintensiv mit dem Bagger freigelegt werden. Heute können Leitungsschäden in vielen Fällen im sog. Inlining- oder Pointliner-Verfahren behoben werden.
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