Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610

Dichtheitsprüfungen mit Luft- oder Wasserdruck sind erforderlich, damit keine ungeklärten Abwässer aus dem Kanal im Erdreich versickern und das Grundwasser verunreinigen. Für die Abnahme von Neubauten und neu verlegten Leitungen ist die Prüfung nach DIN EN 1610 ebenfalls vorgeschrieben.

 

Für diese speziellen Prüfungen wird der Kanal in dem zu prüfenden Bereich mit Sperrblasen verschlossen und dann je nach Anforderung mit Luft oder mit Wasser gefüllt.

 

Musterprüfprotokoll
Beispielhaft sehen sie hier links ein offizielles Musterprüfprotokoll nach DIN EN 1610 für eine Prüfung mit Luft.

 

Die Steuerung des Ablaufs erfolgt über einen integrierten Rechner der auch die Darstellung des Druckdiagramms und die Erstellung einer unbestechlichen grafischen Dokumentation in Form eines Prüfprotokolls übernimmt.

 

Während der Warte-/Messzeiten wird der jeweils aktuelle Prüfungsfortschritt auf dem Bildschirm dargestellt und von unseren sachkundigen Mitarbeitern überwacht. Nach Beendigung der Messung erfolgt die automatische Darstellung der Messgrafik unter Einblendung der wesentlichen Messdaten.


Offizieller Sachkundenachweis unserer Mitarbeiter

Eine Aufstellung der sachkundigen Mitarbeiter kann im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden:
Sachkundige Mitarbeiter

 

Wichtiger Hinweis für alle Grundstückseigentümer

Grundstückseigentümer sollten sich am Tag der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen den mit der Ausführung beauftragten Sachkundigen in der aktuellen Landesliste anzeigen lassen, da gemäß der neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser(SüwVO Abw) Sachkundigen die Sachkunde unter bestimmten Voraussetzungen auch aberkannt werden kann! Kommunen sind gesetzlich gehalten nur Prüfbescheinigungen von anerkannten Sachkundigen zu akzeptieren, die am Tag der Prüfung in der Landesliste gelistet bzw. der Öffentlichkeit angezeigt werden.

(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)